Checkliste für Vermieter

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Checkliste für die Bereitstellungeiner Unterkunft für Flüchtlinge:


Schritt 1:

Bitte beschreiben Sie ihr Wohnraum-Angebot!

Wichtige Infos:

Größe der Wohnung:

Beschreibung der Räume - werden Räume gemeinsam genutzt?
Infrastruktur:  Distanz zu einem Nahversorger (Billa, Unimarkt)
Distanz zu Gemeinde
Distanz zu Apotheke Arzt
Distanz zu einem öffentlichen Verkehrsmittel

Wieviele Personen dürfen maximal aufgenommen werden?
Ihre Telefonnummer/Mailadresse für Rückfragen.

Schritt 2:


Treffen zwischen Wohnungsanbietern und Flüchtlingen:

Der Verein Willkommen Mensch in Seitenstetten stellt den Kontakt zwischen
Wohnungsanbietern und Flüchtlingen her und bietet hier auch die Möglichkeit an
sich kennenzulernen und gegenseitige Vorstellungen bzw. Erwartungen
auszutauschen.

Beide Seiten sollen die Möglichkeit haben nach dem Gespräch zu entscheiden, ob eine
Vermietung stattfinden soll oder nicht.

Schritt 3:


Unterstützung beim Umzug und bei der Beschaffung von Unterlagen.

Sobald ein Termin für den Wohnungsbezug steht gibt es für den Flüchtling zwei
Möglichkeiten.

Bewohner holen AsylwerberInnen ab und hilft beim Transport oder Transportunternehmen
wird für den Umzug beauftragt.

Sobald die Asylwerbenden in der Unterkunft angelangt sind benötigen sie folgende
Unterlagen:

Wichtige Dokumente:

Meldezettel
Kontonummer
Nachweis
Mietvertrag/Mietvereinbarung Kopie
Aufenthaltsberechtigung





Finanzielles:

Flüchtlinge erhalten folgende finanzielle Zuwendungen:

Einzelpersonen
200 € Verpflegungsgeld
120 € Mietzuschuss

Familien

200 € Verpflegungsgeld
90 € Verpflegungsgeld
240 € Mietzuschuss

pro Erwachsenen
pro Kind unter 18 Jahre

maximal für alle gemeinsam:
einmal pro Jahr
150 € Kleidungsgeld
200 € Schulgeld pro Person für schulpflichtige Kinder

Wissenswertes: Sobald ein Flüchtling eine
Arbeitsstelle annimmt verliert er Anspruch auf
Verpflegungsgeld/Kleidungsgeld/Schulgeld/Mietzuschuss.


Vermieter erhalten folgende finanzielle
Zuwendungen:

Vermieter übernimmt Vollversorgung (Essen + Miete)

13,50 € pro Tag pro Person für Unterkunft

10 € pro Tag pro Person

Asylwerber erhält 40 Euro Taschengeld statt Verpflegungsgeld

Selbstversorgung Flüchtlinge kochen selbst

Vermieter erhält max. € 13,50 pro Tag pro Person

Asylwerber erhalten 5,50 pro Tag pro Person (kein Taschengeld)


Allgemeine Infos:

WelcheMindestanforderungen muss eine Wohnung haben?

Grundsätzlich gibt es keinen Katalog, was eine Flüchtlingsunterkunft bieten muss. Die
Quartiere sollten aber ein Bett, Kleiderschrank oder Kommode, sowie Strom,
Heizung und saubere Sanitäranlagen umfassen.

In Niederösterreich sollte ein Quartier 9 m² pro Person 15 m² für zwei Personen
und für jede weitere Person 5 m² umfassen.

Sind FlüchtlingeKrankenversichert?

AsylwerberInnen in Grundversorgung sind durchgehend krankenversichert (Nachweis durch
Bescheinigung, keine e-Card, Selbstbehalt und Rezeptgebührenbefreiung)

Wie ist der hygienischeGesamtzustand der betroffenen AsylwerberInnen?

Alle Personen in Flüchtlingsheimen werden einem Gesundheitscheck unterzogen.
Eventuelle Krankheiten werden dokumentiert und behandelt.

Jeder Mensch ist kostbar!                                                                                    Spendenkonto: IBAN: AT57 4715 0206 4541 0000
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